Danke an das Ministerium für Inneres und Sport und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die Impfungen für Feuerwehrleute sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe sollen ab dem 1. Mai grundsätzlich möglich sein. Die Impfzentren können dazu Termine mit den Feuerwehren auch im Rahmen von Einsätze mobiler Impfteams vereinbaren. Der Zeitpunkt der Impfung richtet sich dabei immer nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs und der Zahl der Personen auf der Warteliste vor Ort.
Quelle: Ministerium für Inneres und Sport und das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
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