Sprecher des Arbeitskreises Wettbewerbe im OFV:
Nico Sparkuhl
Bild: Nico Sparkuhl
Leistungswettbewerbe in den niedersächsischen Feuerwehren sollen dazu dienen, den Übungsdienst entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ (FwDV 3 – Stand: Februar 2008) anzuregen.
Die allgemeine Ausbildung und die Durchführung von Einsatzübungen unter Annahme realer Gegebenheiten muss in allen Feuerwehren vorrangig betrieben werden. Leistungswettbewerbe sollen diesen Ausbildungs- und Übungsdienst fördern, aber keine neuen, nur auf einen Wettbewerb ausgerichteten Übungsgrundlagen schaffen. Im Besonderen soll die Ausbildung zur Wahrnehmung aller Funktionen in der Gruppe gefördert werden. Diesem Ziel dient die Umstellung der Gruppe durch Losentscheid. Mit der Vermeidung kritischer Übungsteile werden Unfallgefahren eingeschränkt und damit die Unfallverhütung gezielt herausgestellt.
Es wird mit diesen Bestimmungen die Voraussetzung geschaffen, dass die FwDV 3 ihre, die Tätigkeiten der einzelnen Funktionen regelnde Vorgabe erfüllt, nicht aber die handwerkliche Ausführung von Befehlen in eine exakt vorgeschriebene Ausführung festlegt.
Mit der besonderen Beurteilung
– des Gesamteindrucks der Gruppe während der ganzen Übung (Auftreten und Verhalten),
– des Pflegezustandes vom Fahrzeug und von den Ausrüstungsgegenständen (einschl. persönlicher Ausrüstung),
– des Auftretens der Gruppenführerin / des Gruppenführers
wird unterstrichen, dass neben den Zielsetzungen im Ausbildungs- und Übungsbereich auch auf eine angemessene Disziplin und auf das äußere Erscheinungsbild der am Leistungswettbewerb teilnehmenden Feuerwehrangehörigen großer Wert gelegt wird.
Zur Vermeidung von Unsicherheiten der Wettbewerbsgruppen wie auch der Wertungsrichterinnen und Wertungsrichter ist es unerlässlich, diese Bestimmungen unverändert für alle Vorentscheidungswettbewerbe zu übernehmen. Teilnehmergruppen, die am Regional- und Landesentscheid teilnehmen, müssen sich bei Vorentscheidungswettbewerben nach diesen Bestimmungen qualifiziert haben. Der Oldenburgische Feuerwehrverband verfügt mit seinem Arbeitskreis „Wettbewerbe“ über mehr als 35 ausgebildete Schiedsrichter, die sich ständig fortbilden. Sie schiedsen vorrangig die Wettbewerbe im Wirkungsbereich des Oldenburgischen Feuerwehrverbandes, allerdings auch einzelne auf Regional- und Landesebene.
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Die Wettbewerbsbestimmungen können Sie sich hier als pdf-Datei herunterladen: Wettbewerbe-2012-v1-1