Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung besteht aus:

a) den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes

b) Stimmberechtigten Vertretern der angeschlossenen Kreisfeuer-wehrverbände. Jeder Kreisfeuerwehrverband hat das Recht, für je angefangene 100 beitragszahlende Mitglieder außer den Mitgliedern des Vorstandes einen stimmberechtigten Vertreter zu entsenden.

c) den stimmberechtigten Ehrenmitgliedern. Je angefangene 5 Ehrenmitglieder kann ein stimmberechtigter Vertreter entsendet werden.

Die Vertreterversammlung ist jährlich mindestens einmal schriftlich einzuberufen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.

Auf schriftlichen Antrag von mindestens drei Kreisfeuerwehrverbänden hat der Vorstand innerhalb einer Zeit von sechs Wochen eine Vertreterversammlung einzuberufen.

Die Vertreterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vertreter anwesend ist.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Jedes Mitglied der Vertreterversammlung hat eine Stimme.

Von jeder Vertreterversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das von der/dem Vorsitzenden oder einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden und der Protokollführerin/dem Protokollführer unterzeichnet sein muss.

Verbandsversammlung Jever_neu1Aufgaben der Vertreterversammlung

1) Die  Vertreterversammlung  übt die Wahl der Mitglieder  des  geschäftsführenden Vorstandes für  vier  Jahre aus:

       a) Vorsitzende/r und Geschäftsführer/-in; Wiederwahl möglich

       b) Stv. Vorsitzende/r; einmalige Wiederwahl möglich

2) Wahl  der  Mitglieder des Vorstandes  (Sprecher der Abteilungen) für vier Jahre; die Wiederwahl ist möglich.  Bei der Wahl dieser Mitglieder des Vorstands soll der Vorschlag der jeweiligen Abteilungsmitglieder berücksichtigt werden.

3) Wahl der Sprecherin/des Sprechers der Ehrenmitglieder, Arbeitskreise und/oder Fachgruppen für vier Jahre; Wiederwahl möglich.

4) Wahl der zwei Kassenprüferinnen/der Kassenprüfer für ein Jahr; einmalige Wiederwahl möglich.

5) Genehmigung des Haushalts und der Rechnungsabschlüsse; insbesondere auch die Genehmigung der Haushaltsvoranschläge und der Rechnungsabschlüsse der Abteilungen.

6) Entlastung des Vorstandes

7) Festsetzung der Beiträge

8) Beschlussfassung über vorliegende Anträge

Verbandsversammlung Jever_neu2