Alhorn – Sieben Führungskräfte aus dem Landkreis und der Stadt Oldenburg haben vor kurzem bei der Verkehrswacht Vechta e.V. ein Fahrsicherheitstraining auf dem ehemaligen Flugplatz in Ahlhorn durchgeführt.
Bild: Mit ihren privaten Fahrzeugen nahmen die Führungskräfte am Fahrsicherheitstraining in Ahlhorn teil
Für besondere Führungskräfte wie Kreisbrandmeister, Abschnittsleiter oder Gemeindebrandmeister und deren Stellvertreter kann es erforderlich sein, dass sie Sonderrechte nach der StVO auch beim Führen ihres privaten Fahrzeuges in Anspruch nehmen können. Das als Einsatzfahrzeug genutzte Fahrzeug muss mit einem Sprechfunkgerät für BOS-Funk, Warn- und Beleuchtungsgerät und Feuerwehrschutzkleidung ausgestattet sein. Um mit den Privatfahrzeug die Sonderrechte in Anspruch nehmen zu dürfen, hat der berechtigte Personenkreis daher die regelmäßige Absolvierung eines Fahrsicherheitstrainings, welches ihn in die Lage versetzen soll, die hohen Anforderungen an die Fahrerinnen und Fahrer von Einsatzfahrten mit Sonderwarneinrichtungen zu erfüllen, durchzuführen und mindestens alle drei Jahre nachzuweisen.
Text: Christian Bahrs
Bild: Feuerwehr