§ 6 Organe
Die Organe des Verbandes sind:
6.1 der geschäftsführende Vorstand
6.2 der Vorstand
6.3 die Vertreterversammlung
§ 7 Geschäftsführender Vorstand
7.1 Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
7.1.1 der/dem Vorsitzenden
7.1.2 der/den zwei stellvertretenden Vorsitzenden
7.1.3 der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer
7.2 Die rechtliche Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB erfolgt durch die Vor-standsmitglieder nach 7.1.1 und 7.1.2. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
8.1 dem geschäftsführenden Vorstand
8.2 den Vorsitzenden der Kreisfeuerwehrverbände oder deren Vertreterinnen /Vertretern
8.3 den Kreisbrandmeisterinnen/den Kreisbrandmeistern oder deren Vertreterinnen /Vertretern, soweit sie nicht Vorsitzende der Kreisfeuerwehrverbände sind
8.4 den Leitern/innen der Berufsfeuerwehren und der hauptamtlichen Wachbe-reitschaften sowie dem/der Stadtbrandmeister/in in den kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr oder hauptamtlicher Wachbereitschaft
8.5 der Sprecherin/dem Sprecher der Abteilung Jugendfeuerwehren
8.6 der Sprecherin/dem Sprecher der Abteilung Feuerwehrmuseum
8.7 der Sprecherin/dem Sprecher der Ehrenmitglieder, Arbeitskreise und/oder Fachgruppen