Satzung

§ 6 Organe

Die Organe des Verbandes sind:

6.1 der geschäftsführende Vorstand

6.2 der Vorstand

6.3 die Vertreterversammlung

§ 7 Geschäftsführender Vorstand

7.1 Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

7.1.1 der/dem Vorsitzenden

7.1.2 der/den zwei stellvertretenden Vorsitzenden

7.1.3 der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer

7.2 Die rechtliche Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB erfolgt durch die Vor-standsmitglieder nach 7.1.1 und 7.1.2. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

§ 8 Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

8.1 dem geschäftsführenden Vorstand

8.2 den Vorsitzenden der Kreisfeuerwehrverbände oder deren Vertreterinnen /Vertretern

8.3 den Kreisbrandmeisterinnen/den Kreisbrandmeistern oder deren Vertreterinnen /Vertretern, soweit sie nicht Vorsitzende der Kreisfeuerwehrverbände sind

8.4 den Leitern/innen der Berufsfeuerwehren und der hauptamtlichen Wachbe-reitschaften sowie dem/der Stadtbrandmeister/in in den kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr oder hauptamtlicher Wachbereitschaft

8.5 der Sprecherin/dem Sprecher der Abteilung Jugendfeuerwehren

8.6 der Sprecherin/dem Sprecher der Abteilung Feuerwehrmuseum

8.7 der Sprecherin/dem Sprecher der Ehrenmitglieder, Arbeitskreise und/oder Fachgruppen