vom 27.05.2014
Dieser Newsletter gibt einen aktuellen Überblick
zu Informationen und Materialien zum Thema RAUCHWARNMELDER!
Inhalt:
(1) Aktuelle Rechtslage
(2) Rauchmeldertag 2014
(3) Info-Flyer
(4) Info-Flyer (mehrsprachig)
(5) Info-Flyer (leichte Sprache)
(6) Plakate und Aufkleber
(7) Terminvorankündigung
Zu (1)
Auszug aus der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), § 44 Absatz 5:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von
Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder
müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und
gemeldet wird.
In Wohnungen, die bis zum 31. Oktober 2012 errichtet oder genehmigt sind, hat die Eigentümerin
oder der Eigentümer die Räume und Flure bis zum 31. Dezember 2015 entsprechend den
Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten.
Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder in den in Satz 1 genannten
Räumen und Fluren sind die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter, sonstige
Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben,
verantwortlich, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung
selbst.“
Zu (2)
Wir möchten nicht versäumen, rechtzeitig auf den diesjährigen Rauchmeldertag
hinzuweisen. Er findet klassisch an einem Freitag, den 13. statt. Für den
diesjährigen Rauchmeldertag am 13.06.2014 können Sie wieder zahlreiche
kostenlose Materialien über das Forum Brandrauchprävention unter
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater/projekte/freitag-der-13/
bestellen.Gemeinsames Muster einer Feuerwehrsatzung der
Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände
und des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen