Oldenburg – Bei einer Dienstbesprechung der Atemschutzwarte stellte am Montag, den 16.08.2021 Kreisatemschutzwart Sebastian Wolf in die Übungshalle der FTZ in einem Rückblick auf die bisherige Corona-Pandemie die hohe Bedeutung des Bereiches Atemschutz bei allen getroffenen Maßnahmen dar, die zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes der Kameraden, zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehren und zur Verhinderung eines Versorgungsengpasses der Atemschutztechnik dienten und lageangepasst weiterhin gelten.
Kreisbrandmeister Andreas Tangemann bezog sich auf die gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, die diese und viele weitere Maßnahmen erst ermöglicht haben. So konnten in bisher 15 Corona-Dienstbesprechungen zur Corona-Lage kreisweit einheitliche Regelungen getroffen werden. Tangemann sprach sein Dank allen Anwesenden zu Ihrem Engagement und Verzicht in den letzten Monaten aus.
Stellvertretender Kreisbrandmeister Frank Hattendorf stellte ein Anlieferungs-/Kennzeichnungskonzept vor, dass in einer Arbeitsgruppe zwischen Verwaltung und Feuerwehr erarbeitet wurde. Mit dem Ziel den Kontakt zu kontaminierten Ausrüstungsgegenständen nach dem Prinzip „nur so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich“ zu minimieren und damit die Kontaminationsverschleppung zu reduzieren wurde dieses Konzept entwickelt. Die Feuerwehren verpacken nun die kontaminierten Geräte an der Einsatzstelle in farbige Säcke nach einem Apelsystem und notieren auf einem Aufkleber dessen Inhalt. Die weitere Handhabung wird dadurch bereits optisch kenntlich gemacht. Hattendorf berichtet weiterhin über den Umgang mit kontaminierten Schläuchen und kontaminierter PSA sowie über die baulichen Anpassungen an der FTZ zu diesem Zweck.
Kreisatemschutzwart Sebastian Wolf stellt im weiteren Verlauf der Dienstbesprechung eine Verteilerkennzeichnung für den Sicherheitstrupp vor. Ein gelbe Hartkunstoffklammer wird künftig am Verteilerabgang des Sicherheitstrupp befestigt, um diesen Abgang im Einsatzverlauf für den Sicherheitstrupp zu reservieren und insbesondere in Stresssituationen eine Verwechslung des Verteilerabgangs reduzieren.
Weiterhin stellte Wolf einen Halbjahresbericht vor. „Einerseits können wir mit diesen Zwischenstand kontrollieren, ob die durchgeführten Maßnahmen zielführend waren. Anderseits war pandemiebedingt die Anzahl der einsatztauglichen Atemschutzgeräteträger (ohne Ausnahmeregelungen) zum 31.12.2020 auf 391 (540 Vorjahreswert) gesunken, sodass schnellmöglich eine verlässliche Auswertung erforderlich ist.“, erklärte Wolf. Inzwischen stehen im Landkreis Oldenburg 551 einsatztaugliche Atemschutzgeräteträger zur Verfügung. „Die Corona-bedingten Dienstaussetzungen sind damit überwunden und die mittelfristen Ziele zur Steigerung der Anzahl können verfolgt werden.“, so Wolf weiter.
Text und Bild: Max Eilers – KPW LK Oldenburg