13.05.2016 – Hinweis auf die Rauchmelderpflicht

Harpstedt (LK Oldenburg) – Samtgemeindefeuerwehr weist auf die Pflicht von Rauchmeldern hin.

Am heutigen Freitag, den 13. Mai 2016 ist Rauchmeldertag. Aus diesem Grund weisen die Feuerwehren der Samtgemeinde Harpstedt auf die Installation von Rauchmeldern hin.

Mit einer Bundesweiten Kampagne „Ein Brand verändert alles“ wird am heutigen Tag auf die Bedeutung der Rauchmelderpflicht hingewiesen.

In 14 Bundesländern, darunter auch Niedersachsen, ist die Rauchmelderpflicht gesetzlich in der Landesbauverordnung verankert. Besonders in die Pflicht werden die Eigentümer, unabhängig davon, ob sie im selbstgenutzten Wohnraum leben oder ihr Eigentum vermietet haben, genommen. Diese müssen ihre Wohnungen beziehungsweise die Häuser mit Rauchmeldern ausstatten.

Die meisten Todesopfer bei Bränden sterben nicht an den Brandverletzungen, sondern an den giftigen Rauchgasen. Ein einzelner voller Atemzug kann bereits tödliche Folgen haben. Daher sind Rauchmelder die besten Lebensretter in der Wohnung. In Kleinwohnungen muss der Rauchmelder in der Mitte der Decke befestigt werden. Beim Mindestschutz muss pro Etage ein Rauchmelder auf dem Flur, im Kinder- sowie im Schlafzimmer installiert sein. Bei einem optimalen Schutz sollten die Rauchmelder in allen Wohnräumen, auf dem Dachboden sowie in den Kellerräumen installiert sein. Rauchmelder gehören nicht in Räumen mit Wasserdampf, wie die Küche oder Bad, hier können Sondermelder angebaut werden.

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Bild: Die Feuerwehren der Samtgemeinde Harpstedt, hier vertreten durch den Harpstedter Ortsbrandmeister Eric Hormann (rechts) und den stellvertretenden Gemeindebrandmeister Frank Bollhorst), weisen am heutigen Rauchmeldertag auf die Rauchmelderpflicht hin.

Text & Bild: Christian Bahrs

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