Satzung

 § 3 Gemeinnützigkeit

3.1 Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

3.2 Der Verband ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3.3 Mittel des Verbandes dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes.

3.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

3.5 Bei Auflösung oder Aufhebung des Verbands oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Verbands an die verbandsangehörigen Kreisfeuer-wehrverbände, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat/haben. Voraussetzung ist die Anerkennung der Kreisfeuerwehrverbände als steuerbegünstigte Körperschaft. Grundlage für die Aufteilung ist die Zahl der beitragspflichtigen Mitglieder der steuerbegünstigten Kreis-feuerwehrverbände am 31.12. vor der Auflösung.

§ 4 Mitglieder des Verbandes

4.1 Mitglieder des Verbandes können alle Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner wer-den, die sich den in § 2.1 aufgeführten Kreisfeuerwehrverbänden zusammenge-schlossen haben.

4.2 Einzelpersonen, Interessengemeinschaften und Körperschaften, Stiftungen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts können als Mitglieder oder fördernde Mitglieder aufgenommen werden.

 § 5 Ehrenmitglieder

Personen, die sich besondere Verdienste um den Oldenburgischen Feuerwehrverband e.V. erworben haben, können auf Vorschlag mit Zweidrittelmehrheit der Vertreterver-sammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.