Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

a) dem geschäftsführenden Vorstand

b) den Vorsitzenden der Kreisfeuerwehrverbände oder deren Vertreterinnen /Vertretern

c) den Kreisbrandmeisterinnen/den Kreisbrandmeistern oder deren Vertreterinnen /Vertretern, soweit sie nicht Vorsitzende der Kreisfeuerwehrverbände sind

d) den Leitern/innen der Berufsfeuerwehren und der hauptamtlichen Wachbereitschaften sowie dem/der Stadtbrandmeister/in in den kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr oder hauptamtlicher Wachbereitschaft

e) der Sprecherin/dem Sprecher der Abteilung Jugendfeuerwehren

f) der Sprecherin/dem Sprecher der Abteilung Feuerwehrmuseum

g) der Sprecherin/dem Sprecher der Ehrenmitglieder, Arbeitskreise und/oder Fachgruppen


Beschlussfähigkeit, Stimmrecht

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn er ordnungsgemäß einberufen wurde und mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend ist.

Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Vorstandes nach a) bis f)

Jede/jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme. Stimmübertragung ist unzulässig.

Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

Der Vorstand stellt für jeweils ein Jahr den Haushaltsplan auf und legt ihn zur Beschlussfassung der Vertreterversammlung vor.

Der Vorstand hat sich an den von der Vertreterversammlung beschlossenen Haushalt grundsätzlich zu halten.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme der Einzelpersonen, der Interessengemeinschaften und der Körperschaften des öffentlichen Rechts als Einzelmitglieder oder fördernde Mitglieder.

10-11-08_OFV-Vorstand in LFS Loy (4)