Satzung

§ 16 Auflösung des Verbandes

16.1 Die Auflösung des Verbandes kann nur von der Vertreterversammlung beschlossen werden.

16.2 Der Beschluss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der satzungsgemäßen Mitglieder der Vertreterversammlung.

§ 17 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Verbandes ist das Kalenderjahr.

§ 18 Inkrafttreten der Satzung

Vorstehende Satzung wurde von der Vertreterversammlung am 31.08.2010 in Nordenham beschlossen; sie tritt nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Mit Inkrafttreten der vorstehenden Satzung tritt die bisherige Satzung in der Fassung vom 28.03.2000 außer Kraft.

Die Satzungsneufassung ist am 24.02.2011 von der Rechtspflegerin Götze in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Oldenburg unter VR 1042 (Blatt 152-161 der Akten) eingetragen worden.

Satzung-Vereinsregistereintrag vom 24.02.2011 als pdf-download