Satzung

§ 15 Abteilung Feuerwehrmuseum

15.1 Der Verband führt das vom Feuerwehr Oldtimerfreunde Jever e. V. gegründete Mu-seum fort. Hierzu wird durch Beschluss der Vertreterversammlung innerhalb des Verbandes eine Abteilung mit der Bezeichnung “Abteilung Feuerwehrmuseum” ein-gerichtet, in dem sich Verbandsmitglieder zum Betrieb des Museums zusammenfin-den können. Die Abteilung ist rechtlich unselbständig. Der Verband wird ausschließlich durch den geschäftsführenden Vorstand vertreten. Dies umfasst auch die Abteilung “Feuerwehrmuseum”; insbesondere auch An- und Verkäufe von Exponaten des Feuerwehrmuseums; die Annahme z. B. von Schenkungen/Erbschaften/Vermächt-nissen sowie den Abschluss von Vereinbarungen über (Dauer-)Leihgaben des Feu-erwehrmuseums bzw. an das Feuerwehrmuseum. Die Abteilung bzw. ihre Mitglieder sind daneben nicht zur rechtlichen Vertretung des Vereins berechtigt.

Die Regelungen zu Ziff. 14.2 bis 14.4 sowie 14.6 und 14.7 gelten gleichermaßen für die Abteilung Feuerwehrmuseum mit der Maßgabe, dass über die Aufnahme in die Abteilung auf Antrag der Vorstand entscheidet.

15.2 Die Abteilung kann eigene Versammlungen durchführen. Diese werden von der Sprecherin/dem Sprecher gemäß Ziff. 8.6 geleitet. Die Sprecherin/der Sprecher ge-mäß Ziff. 8.6 beruft diese Versammlungen ein. Die Ziff. 12.2 sowie 12.5 Satz 1 und 2 und 12.6 gelten entsprechend. Werden in diesen Versammlungen Beschlüsse gefasst, hat jedes Abteilungsmitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Abteilungsmitglieder gefasst. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

15.3 Der Verband kann jederzeit die Auflösung der Abteilung beschließen. Zuständig hierfür ist die Vertreterversammlung. Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder der Vertreterversammlung. Für die Abteilung gezahlte Beiträge sind auch nach Auflösung der Abteilung ausschließlich für die Belange des Feuerwehrmuseums Jever zu verwenden, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist.