Satzung

Satzung

des

Oldenburgischen Feuerwehrverbandes e.V.
VR 1042/2011

§ 1 Name und Sitz des Verbandes

1.1 Der Verband führt den Namen „Oldenburgischer Feuerwehrverband e.V.“.

1.2 Er hat seinen Sitz in Oldenburg (Oldb) und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht in Oldenburg (Oldb) eingetragen.

§ 2 Zweck des Verbandes

2.1 Zweck des Verbandes ist die Förderung des Feuerwehrwesens (Brandschutzwesen). Diesen Zweck verwirklicht der Verband insbesondere durch die Interessenwahrnehmung und den Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder im Gebiet der Kreisfeuerwehrverbände Ammerland, Cloppenburg, Delmenhorst, Friesland, Land kreis Oldenburg, Stadt Oldenburg (Oldb.), Vechta, Wesermarsch und Wilhelmshaven. Dies umfasst insbesondere auch die Förderung des Feuerwehrnachwuchses (Abteilung Jugendarbeit) sowie die Pflege und Erhaltung historischer Feuerwehrfahrzeuge und –gerätschaften und der Feuerwehrgeschichte (Abteilung Feuerwehrmuseum).

2.2 Der Verband betrachtet sich als Rechtsnachfolger des am 25. Juni 1882 gegründeten Feuerwehrverbandes für das Herzogtum Oldenburg und das Königlich Preußische Jadegebiet. Er setzt damit diese Tradition fort.

2.3 Der Verband kann dem Niedersächsischen Landesfeuerwehrverband kooperativ an-geschlossen werden.

2.4 Der Verband widmet sich der Kameradschaft, der Fürsorge und der sozialen Betreu-ung seiner Mitglieder. Zu diesem Zweck können finanzielle Rücklagen zur Absicherung von Härtefällen gebildet werden, wenn und soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist.