Geschäftsführender Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:

 

a) der/dem Vorsitzenden

b) der/den zwei stellvertretenden Vorsitzenden

c) der Geschäftsführerin/dem Geschäftsführer

Die rechtliche Vertretung des Verbandes nach § 26 BGB erfolgt durch die Vorstandsmitglieder nach a) und b).

Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

v.l.n.r.: stellv. Verbandsvorsitzender und KBM Wesermarsch Heiko Basshusen, Verbandsvorsitzender und RBM Udo Schwarz, Verbandsgeschäftsführer Christian Rhein, stellv. Verbandsvorsitzender Klaus Fischer

Aufgaben des geschäftsführenden Vorstandes

Der geschäftsführende Vorstand ist berechtigt, für die Geschäftsführung Kräfte heranzuziehen. Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für Auslagen und Aufwände kann eine Entschädigung gewährt werden.

Der geschäftsführende Vorstand legt den Termin für die jährliche Vertreterversammlung fest. Die/der Vorsitzende beruft sie ein.

Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle des Verbandes. Sie/er führt die Kassenabschlüsse durch, lässt sie von den zwei gewählten Kassenprüferinnen/Kassenprüfern prüfen und legt sie der Vertreterversammlung zur Genehmigung vor.